Land |
Bestimmungen |
Belgien |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt
sein muss. Für Hunde unter 3 Monaten ist die Bescheinigung nur 6 Monate
gültig.
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Dänemark |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt
sein muss
- Hunde
im Alter zwischen 3 und 4 Monaten müssen ebenfalls gegen Tollwut geimpft
worden sein. Sofern die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise
vorgenommen wurde, ist ferner eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich,
welches höchstens 10 Tage vor der Einfuhr von einem Tierarzt ausgestellt
worden ist.
- Hunde,
die unter 3 Monate alt sind, können ohne Tollwutimpfung eingeführt werden.
Jedoch ist eine Gesundheitsbescheinigung wie oben erwähnt erforderlich.
- Die Einreise
der Rassen Pitbullterrier und Tosa ist komplett verboten. Dieses gilt
auch für Kreuzungen mit diesen Hunderassen.
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Finnland |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt
sein muss
- Es ist
auch eine Bandwurmbehandlung notwendig.
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Frankreich |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt
sein muss
- Die Identifikation
des Hundes ist erforderlich.
- Für
die Einreise von mehr als 3 Tieren und für die Einreise von Hunden,
die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
- Die Einreise
von sogenannten "Kampfhunden" ist verboten.
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Griechenland |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 15Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein
muss
- Es ist
zusätzlich ein Gesundheitszeugnis erforderlich, das in englisch
oder französisch abgefasst ist.
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Großbritannien |
Um für
den Hund die Quarantäne zu vermeiden, müssen folgende Bedingungen
in der richtigen Reihenfolge erfüllt sein:
- Der Hund
muss mit einem Mikrochip versehen sein (bevor es gegen Tollwut geimpft
wird).
- Der Hund
muss gegen die Tollwut geimpft sein und es müssen regelmäßige Auffrischimpfungen
vorgenommen werden.
- Nach
der Impfung muss ein Bluttest vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis muss
hervorgehen, dass der Impfstoff dem Hund einen ausreichenden Schutz
gegen die Tollwut gibt.
- Nach der
Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe der Hund
nach Großbritannien verbracht werden darf. Es muss eine entsprechende
amtliche PETS-Tollwutimpfbescheinigung für den Hundausgestellt werden
(erhältlich beim Amtstierarzt).
- In den
letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss der Hund gegen Bandwürmer
und Zecken behandelt werden; hierüber muss eine amtliche PETS-Bescheinigung
ausgestellt werden (Ihr Tierarzt hat diese Bescheinigung vorrätig).
- Vor der
Einreise in das Vereinigte Königreich werden Sie auch aufgefordert,
eine Erklärung über den Ort zu unterzeichnen, an dem der Hund gehalten
wurde. Das Formular hierfür erhalten Sie bei dem Verkehrsunternehmen,
das Ihr Haustier nach dem Vereinigten Königreich befördert.
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Irland |
- Da die
Einreise von Hunden nur über Großbritannien zugelassen ist,
gelten die gleichen Betsimmungen wie dort.
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Italien |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 20 Tage und höchstens 11 Monate vor der Einreise erfolgt
sein muss
- Maulkorb
und Leine sind immer mitzuführen
- Es ist
zusätzlich ein Gesundheitszeugnis erforderlich, das höchstens
30 Tage alt ist.
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Luxemburg |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt
sein muss
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Niederlande |
- Gesundheitszeugnis,
welches von einem Tierarzt nicht länger als 10 Tage vor der Abreise
verfasst und datiert wurde. Dieses muss auf niederländisch oder englisch
abgefasst sein.
- Tollwut-Impfzeugnis,
welches von einem Tierarzt wenigstens 30 Tage und nicht mehr als ein
Jahr vor dem Eintritt in die Niederlande verfasst und datiert wurde.
Auch dieses muss auf niederländisch oder englisch abgefasst sein.
- Falls
es nicht möglich ist, Hunde, die älter als 12 Wochen sind, vor ihrer
Abreise in die Niederlande zu impfen, kann ein Tierarzt das Tier auf
dem Flughafen in Amsterdam impfen. In diesem Fall muss das Tier in den
Niederlanden 30 Tage lang nach der Vornahme der Impfung in Quarantäne
gehalten werden.
- Wenn
der Hund schon früher gegen Tollwut geimpft worden ist und das länger
als ein Jahr zurückliegt, muss das Tier eine Auffrischungsimpfung erhalten.
- Hunde,
die jünger als 12 Wochen sind, dürfen die Niederlande ohne vorherige
Impfung bereisen und werden nicht am Flughafen in Amsterdam geimpft.
Jedoch wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.
- Pitbull-Terrier
(und Pitbullterrier-Kreuzungen) dürfen nicht in die Niederlande reisen.
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Österreich |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt
sein muss
- Hunde,
die unter 3 Monate alt sind, können ohne Tollwutimpfung eingeführt werden.
- Es dürfen
nur bis zu drei Tiere pro Reisenden mit nach Österreich verbracht
werden.
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Schweden |
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Spanien |
- Amtsärztliches
Zeugnis (Impfausweis) als Nachweis für eine Tollwutimpfung, die
mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt
sein muss
- Hunde,
die jünger als 3 Monate als sind, brauchen nicht geimpft zu sein
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